
Vier Schüsse hallten durch den Wald. Die Menschen aus Abberode, Tilkerode, Stangerode und weiter entfernten Dörfern hatten sich bereits eingefunden. Gegen zehn Uhr erhob sich der Richter unter dem Vordach der kleinen Hütte. Er schlug dreimal mit seinem Stab auf den Tisch: Das Klage- und Rügegericht von Volkmannrode war eröffnet.
Ein Gerichtsort, obwohl das Dorf längst verschwunden war
Volkmannrode war einst eine Siedlung mit eigener Kirche. Schon 1043 wird der Ort in einer Urkunde genannt. Später fiel das Dorf wüst; Äcker, Wiesen, Wald- und Nutzungsrechte blieben jedoch bestehen. Die Menschen der Nachbarorte bewirtschafteten weiterhin Flächen, die an die alte Dorfgemarkung gebunden waren. Deshalb blieb auch der Gerichtsort bedeutsam. Nach regionalen Darstellungen ist die Gerichtstradition spätestens seit 1489 bekannt. Wann der erste Gerichtstag tatsächlich stattfand, lässt sich daraus nicht bestimmen.
Unter alten Linden stand eine kleine Gerichtshütte mit hölzernem Vorbau und einem geschlossenen Raum dahinter. Der Ort war nicht mit einem großen Rathaus vergleichbar: Ein einfaches Dach, ein Tisch, eine Bank – und die versammelten Einwohner bildeten die Bühne der Rechtsprechung. Die heute noch erhaltene Hütte ist ein ungewöhnliches Zeugnis früher ländlicher Gerichtskultur.
Zweimal im Jahr mussten die Menschen erscheinen
Gerichtet wurde traditionell zu Walpurgis im Frühjahr und Michaelis am 29. September. Es handelte sich nicht um eine freiwillige Dorfversammlung. Nach dem Bericht des Schriftstellers Herrmann Rahn von 1870 waren ungefähr zweihundert Familien dingpflichtig, also zur Teilnahme beziehungsweise zur Stellung eines erwachsenen Vertreters verpflichtet. Männer wie Frauen konnten diese Aufgabe wahrnehmen. Wer ohne Entschuldigung fehlte, musste nach Rahns Schilderung fünf Silbergroschen Strafe zahlen.
Die Landschaft war politisch zerschnitten: Grundstücke, Landesgrenzen und Gerichtshoheiten griffen ineinander. Gerade Abberode, Tilkerode und Steinbrücken hatten über Jahrhunderte unterschiedliche Bindungen an Mansfeld, Kursachsen beziehungsweise Preußen und Anhalt. Beim Rügegericht ging es daher nicht nur um Streit zwischen Nachbarn, sondern auch um Eigentums- und Nutzungsrechte einer ganzen Region.
Ein Gerichtstag um 1870 – so lief er ab
- Die Anreise. Bewohner aus mehreren Ortschaften kamen zu Fuß oder mit anderen damals üblichen Verkehrsmitteln zur abgelegenen Lichtung. Rahn beschreibt die vielen versammelten Frauen und Männer und das Stimmengewirr vor Beginn.
- Der Einzug des Gerichtes. Vier Flurschützen kündigten den Gerichtshof mit Schüssen an. Der Richter, ein Schöffe, der Protokollführer, der Forstanwalt als Einnehmer der Abgaben und der Gerichtsdiener nahmen ihre Plätze ein.
- Die feierliche Eröffnung. Um zehn Uhr schlug der Vorsitzende dreimal mit einem Ebenholzstab. Alle erhoben sich. In einem förmlichen Wortwechsel zwischen Richter und Schöffe wurde das Gericht „gehegt“, also mit seinen Regeln eröffnet.
- Die Anwesenheitskontrolle. Die Schultheißen überreichten Listen der verpflichteten Familien. Wer fehlte, wurde mit dem überlieferten Ordnungsgeld belegt.
- Klagen und Rügen. Forstvergehen, unerlaubte Jagd, Grenzfragen, Grundstücksstreitigkeiten, Vertragsbekanntmachungen und Abgaben wurden verhandelt. Die Beteiligten trugen ihr Anliegen vor, das Gericht hörte an und entschied.
- Die Aufhebung des Gerichtes. Nach mehreren Stunden fragte der Richter förmlich, ob noch weitere Klagen vorlägen. Anschließend wurde das Gericht bis zum nächsten Termin geschlossen. Die Dorfbewohner gingen nach Hause.
Was waren eigentlich „Rügen“?
Das Wort meint hier die förmliche Anzeige oder Beanstandung eines Verstoßes gegen die geltende Ordnung. Wer unerlaubt Holz schlug, im falschen Wald jagte, Grenzen verletzte oder geschuldete Abgaben nicht entrichtete, konnte Gegenstand eines solchen Verfahrens werden. Das Gericht übte niedere Gerichtsbarkeit aus; schwere Straftaten gehörten nicht zu seiner eigentlichen Zuständigkeit.
Die Strenge war durchaus spürbar. Rahn zitiert ein anhaltisches Register von 1737, nach dem bei ausbleibenden Zahlungen Grundstücke mit Beschlag belegt oder Vieh von der Weide geholt werden konnte. Ein Gerichtsbesuch war damit eine praktische Verpflichtung, keine folkloristische Veranstaltung.
Warum beim Gerichtstag Forellen auf dem Tisch lagen
Zu den ungewöhnlichsten Überlieferungen gehört die Versorgung der Richter mit Fisch. Aus Abberode, Tilkerode und Stangerode wurden jeweils zwei Familien von der Anwesenheit entbunden. Stattdessen hatten sie Forellen für das Gerichtsmahl zu fangen. Blieb der Fisch aus, waren nach Rahns Bericht zehn Silbergroschen fällig. Nach Ende der Verhandlungen aß das Gerichtspersonal die Forellen im Schatten des Waldes. So wurden aus einer alten Naturalpflicht und dem gemeinsamen Mahl zwei Seiten desselben Gerichtstages.
Die verschwundene Kirche und die Gerichtslinden
In der Nähe der Gerichtshütte sind tatsächlich Reste einer als „Wüste Kirche“ bezeichneten Ruine vorhanden. Es handelt sich aber nicht um die hoch aufragende Burgruine, die eine frühe Illustration fälschlich im Hintergrund zeigte. Deshalb zeigt unsere neue Rekonstruktion mehr Wald und die charakteristische tiefere Hütte. Die historische Kirchenruine lässt sich separat fotografisch dokumentieren.
Die alte Gerichtslinde brach nach regionalen Darstellungen um 1860 zusammen. Eine neue Linde wurde gepflanzt; zusammen mit weiteren alten Bäumen prägt sie noch heute den besonderen Ort. Die Gerichtshütte blieb erhalten und wurde restauriert.
Das letzte Kapitel: Ende im 19. Jahrhundert
Der Augenzeugenbericht von 1870 zeigt, dass das Rügegericht damals noch abgehalten wurde. Regionalhistorische Darstellungen geben sein Ende mit 1874 oder 1875 an; die genaue letzte Sitzung sollte aus den Akten überprüft werden. Wenige Jahre später waren diese alten Gerichtsformen endgültig von der modernen staatlichen Justiz abgelöst.
Für unsere Dörfer bleibt die Geschichte bemerkenswert: Auf einer Waldlichtung kamen Menschen zusammen, die oft verschiedenen Staaten angehörten, aber an denselben Acker-, Wald- und Flurrechten hingen. Das Recht brachte sie zweimal jährlich an einen Ort zurück, an dem das Dorf selbst längst nicht mehr existierte.

Die Worte des Richters
Der ausführliche zeitgenössische Bericht von 1870 gibt die überlieferte Eröffnungszeremonie im Wortlaut wieder. Dazu gehören die dreimalige Ausrufung des Gerichtes durch den Gerichtsdiener und die Bestätigung durch den Schöffen. Originalbericht von Herrmann Rahn lesen.
Abbildungen und Dokumente


- Herrmann Rahn: Altdeutsches Rügegericht in den Harzer Bergen, Die Gartenlaube 1870, Heft 28, S. 436–438; transkribierter Volltext, mit zeitgenössischer Illustration von W. Castendyck.
- Anhalts Bau- und Kunstdenkmäler (1892), Abschnitt Volkmannrode; historische Zeichnungen der Rügehütte und der Ruinen.
- Stadt Mansfeld: Klage- und Rügegericht Volkmannrode.
- Originalfoto der Gerichtshütte: Manfred Schröter (2011), CC BY-SA 4.0, siehe Bildnachweis.
Redaktioneller Hinweis: Das großformatige Szenenbild ist eine moderne historische Illustration; Details entsprechen nicht zwingend dem tatsächlichen Gerichtstag. Die überlieferte Kirchenruine ist klein und nicht mit einer Burg zu verwechseln. Das letzte Gericht wird je nach Quelle auf 1874 oder 1875 datiert.